Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider, München. Der Strafverteidiger betreut Mandanten in den Gebieten Strafrecht Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht
Rechtsgebiete
Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht, Verkehrsstrafrecht.
Fachanwalt Strafrecht München
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts wurde mir Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.
Rechtsanwalt für Strafrecht in München
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Prälat-Zistl-Straße
6 80331 München
Organ der Rechtspflege Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider in München
Sie zählt zu den anspruchvollsten und schwierigsten juristischen Aufgaben: Die Strafverteidigung. Anspruchsvoll, weil erfolgreiche Strafverteidigung ohne Kenntnis aller Verästelungen des Strafverfahrensrechts ausgeschlossen ist. Schwierig, weil sich das Strafrecht mehr und mehr in zahllosen, schwer zu überblickenden Gesetzen und Nebengesetzen verirrt. Die Rechtsprechungsmaschinerie spuckt zusätzlich Strafrechtsurteil um Strafrechtsurteil aus. So entsteht ein Berg an Gerichtsentscheidungen, den kaum noch ein Jurist zu überblicken vermag. Und trotzdem: Wer auch dazu in der Lage ist, ist ein gefragter, ein guter Strafverteidiger. Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert mehr. Er vertritt auch Zeugen.
Der Top-Verteitiger ist bundesweit zugelassen. Das Einzugsgebiet von Rechtsanwalt Schneider geht weit über München hinaus. In München. Weltweit und natürlich rund-um München: Er vertritt Sie auch gerne in Ulm, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Kempten, Miesbach, Rosenheim, Fürstenfeldbruck, Memmingen, Nürnberg, Landsberg, Starnberg, Passau, Rosenheim, Holzkirchen, Weilheim, Penzberg, Augsburg, Ingolstadt, Freising, Tegernsee, Seeshaupt, Bad Tölz. Lesen Sie aktuelle Hinweise im Blog. Die Kanzlei wenn es um Strafverfahren geht. Werfen Sie einen Blick in die Presse-Galerie.
Florian Schneider ist Rechtsbeistand und Strafverteiger, wenn es um Sie geht. Lesen Sie die Hinweise zum Honorar hier oder rufen Sie an.
Mögliche Delikte sind:
Fachanwalt bei Tötung, Totschlag, Raub, Mord, fahrlässige Tötung, Körperverletzung
Rechtsanwalt illegales Glücksspiel, sittenwidrig erlangte Gewinne, illegaler Spielbetrieb, illegale Wettbüros, illegale Sportwetten, illegale Pferdewetten
Rechtsanwalt, Haftbefehl, Anklageschrift, Zeugenladung, Beschuldigter, Nebenklage, Tötung, Totschlag, Mord
Sexuelle Nötigung, Sexueller Missbrauch, Mißbrauch, Petofil Fachanwalt
Rechtsanwalt, Vergewaltigung, Verführung Minderjähriger, Mobbing, Sexuelle Nötigung
Falschaussage, Meineid, Lüge, Betrug, Korruption, Steuerhinterziehung, Unterschlagung
Der Strafverterteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege. Der Begriff vom "Organ der Rechtspflege" ist in der Vergangenheit von Gerichten meist genutzt worden. Der Strafverteidiger ist dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Denn, er ist nicht Teil des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft, sondern unabhängig von diesen. Er ist gleichberechtigt, sofern man dies aufgrund der Machtverhältnisse annehmen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden ist. Umgekehrt kann er natürlich auch keine Weisungen erteilen. Nach anderer Ansicht soll er aber auch Interessenvertreter des Mandanten sein. Wendet man diesen Gedanken konsequent an, wäre der Verteidiger als Auftragnehmer nur noch Befehlsempfänger und völlig weisungsabhängig, ähnlich dem verbeamteten Staatsanwalt. Der Verteidiger ist funktionaler Bestandteil der Strafrechtspflege.
Verteidiger darf jeder Rechtsanwalt und jeder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule sein. Ggf. kommt auch die Verteidigung durch einen Rechtskundigen (Rechtsreferendar) in Betracht. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit der Verteidigung durch eine andere Person, die das Vertrauen des Angeklagten genießt.
Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz, hat der Beschuldigte das Recht, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen. Das gehört zu den Grundsätzen eines fairen Verfahrens. Auch in der Strafvollstreckung darf sich der Verurteilte rechtlichen Beistandes bedienen.
Der Fachanwalt für Strafrecht ist an Weisungen des Beschuldigten nicht gebunden, hat aber den Interessen des Mandanten zu dienen. Er ist im Gegensatz zu ihnen parteiisch.
Die Verteidigung mehrerer Beschuldigter im selben Verfahren ist unzulässig.
Wahlverteidigung Florian Schneider, Muenchen
Wahlverteidigung ist die Verteidigung, die von dem vom Angeklagten oder Beschuldigten frei gewählten und bezahlten Verteidiger geleistet wird. Sie unterscheidet sich von der Pflichtverteidigung inhaltlich nicht, auch wenn die Betroffenen manchmal weniger Vertrauen zu einem vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger haben, als zu einem Verteidiger, den sie selbst ausgewählt haben.
Pflichtverteidigung Florian Schneider, Muenchen
In den Fällen der notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen:
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Verteidigungstrategien
Jugendstrafrecht Florian Schneider, Muenchen
Verteidigung auf Freispruch
Verteidigung auf Strafmaß
Sockelverteidigung
Vergütung Florian Schneider, Muenchen
Florian Schneider, Muenchen
Strafverteidigernotdienst
Weblinks / Blog Florian Schneider, Muenchen
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