Honorarvereinbarung
Grundsätzlich gilt in Strafsachen genauso wie in anderen Rechtsgebieten,
was die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung in den § 33 ff. über die
Gebühren des Verteidigers bisher regelte.
Inzwischen findet
hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwendung.
In
Strafsachen ist es üblich geworden, in vielen Fällen eine Honorarvereinbarung
abzuschließen, die als Pauschal- oder Stundenvereinbarung abgeschlossen wird.
Die Höhe des Honorars richtet sich hier selbstverständlich nach dem Umfang und
der Schwierigkeit der Tätigkeit sowie der Bedeutung der Sache für den Auftraggeber
sowie natürlich auch nach den finanziellen Verhältnissen des Mandanten.
Näheres
wäre hierzu in einem Gespräch mit dem Verteidiger zu klären. Bereits die Erstberatung ist kostenpflichtig, dabei ist Vorauskasse obligatorisch.
Weitereführende
Infos zu diesem Thema in unserem Forum:
- Rechtsschutzversicherung
- Prozeßkostenhilfe
- Kosten einer Beratung (in Vorbereitung)
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