Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht München verteidigt bundesweit in Jugendrafsachen, Verkehrsrafsrecht, Führerscheinrafsachen und Wirtschaftsstrafsachen, Ordnungswidrigkeiten

 

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Honorarvereinbarung

Grundsätzlich gilt in Strafsachen genauso wie in anderen Rechtsgebieten, was die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung in den § 33 ff. über die Gebühren des Verteidigers bisher regelte.

Inzwischen findet hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwendung.

In Strafsachen ist es üblich geworden, in vielen Fällen eine Honorarvereinbarung abzuschließen, die als Pauschal- oder Stundenvereinbarung abgeschlossen wird. Die Höhe des Honorars richtet sich hier selbstverständlich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit sowie der Bedeutung der Sache für den Auftraggeber sowie natürlich auch nach den finanziellen Verhältnissen des Mandanten.

Näheres wäre hierzu in einem Gespräch mit dem Verteidiger zu klären. Bereits die Erstberatung ist kostenpflichtig, dabei ist Vorauskasse obligatorisch.

Weitereführende Infos zu diesem Thema in unserem Forum:
- Rechtsschutzversicherung
- Prozeßkostenhilfe
- Kosten einer Beratung (in Vorbereitung)

 

 


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Florian Schneider, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

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